Vom 4. bis 7. September 2025 fand in Mannheim und Heidelberg die 46. Präsidialtagung des Bund Deutscher Karneval e.V. (BDK) statt. Gastgeber war die Vereinigung Badisch-Pfälzischer Karnevalsvereine. Der Landesverband Thüringer Karneval (LTK) wurde durch Präsident Christoph Matthes und Landesjugendleiter Alexander Ebert vertreten.

Rahmenprogramm und Beirat

Das Wochenende umfasste zahlreiche Programmpunkte in beiden Städten. Das Hin- und Herpendeln zwischen Mannheim und Heidelberg prägte den Ablauf und zeigte den Wunsch nach mehr Austausch. Künftig wollen die Regional- und Landesverbände regelmäßige Videokonferenzen durchführen – die erste Initiative wird dabei vom LTK ausgehen.

In der Beiratssitzung standen u. a. folgende Themen auf der Tagesordnung:

  • Künstlersozialkasse (KSK): Abgabepflicht gilt auch für Vereine. Derzeit sind Bußgelder zwar ausgesetzt, dennoch ist Handlungsbedarf gegeben. Der BDK bietet hierzu im Oktober exklusive Webinare an.
  • BDK-Jugend: Nach Kritik des Ministeriums sind Veränderungen in der Bundesjugendleitung zwingend. Entscheidend wir die Bundesjugendvollversammlung Ende September. Gespräche über Förderungen für 2026 sind zum Jahresende geplant.
  • Versicherungen: Neue Rahmenverträge, u. a. mit der ARAG (Straf-Rechtsschutz).
  • Sicherheit: Thüringen brachte die Initiative für einen bundesweiten Erfahrungsaustausch ein – dies soll mit den geplanten Quartalstreffen starten.

Präsidialtagung

In seinem Grußwort betonte BDK-Präsident Klaus-Ludwig Fess:

  • „Mit Herz und Verstand Haltung zeigen und Zukunft gestalten – das ist gelebte Demokratie.“
  • „Die Jugend ist nicht Zukunft, sie ist schon da.“
  • „Unsere Stärke liegt in der Einzigartigkeit unseres Brauchtums.“

Die Beratungen umfassten Berichte zu Finanzen, Inklusion, Turnier- und Tanzordnung (TTO), GEMA, Nachwuchs- und Lizenzwesen. Der BDK stellte sich finanziell solide dar, wenngleich insbesondere der Bereich Orden – trotz Preiserhöhungen – Überschüsse auswies, was auch künftig kritisch beobachtet werden sollte.

Ehrenring und Anträge

Die Verleihung des Goldenen Ehrenrings in Heidelberg wurde von mehreren Verbänden nicht besucht, da die Wahl des Preisträgers unterschiedlich bewertet wurde. Die Auszeichnung selbst bleibt hoch angesehen.

Besonders kontrovers war die Abstimmung zur Brauchtumsregelung:
Künftig dürfen auch bei Freundschafts- und Spaßturnieren bis zum Wochenende der Deutschen Meisterschaft komplette Uniformen getragen werden. Die thüringische Delegation stimmte dagegen.

Einschätzung und Ausblick

Der LTK sieht in dieser Entscheidung einen Einschnitt in die bisherige Klarheit des Brauchtums. Werden Grenzen einmal verschoben, droht langfristig ihre Auflösung. Auch das Stimmrecht im BDK – jede Organisation und jedes Präsidiumsmitglied mit einer Stimme – bildet die tatsächliche Basisstärke der Verbände nicht ab.

Unser Weg in Thüringen:

  • Der Brauchtumsausschuss des LTK erarbeitet eine eigene Richtlinie „Sommerkarneval & Aktivitäten außerhalb der Brauchzeit“, die beim Präsidententreffen am 28. Februar 2026 in Apolda der Mitgliederversammlung vorgelegt werden soll. Dabei sollen Fragen zu Repräsentation, Uniformen, internen Veranstaltungen, der Zeit „um den 11.11.“ sowie der Nutzung von Symbolen in sozialen Medien verbindlich geregelt werden.
  • Ziel ist eine diplomatische, aber klare Haltung: Die Freiheit des Sports soll respektiert werden, zugleich darf das Brauchtum nicht schrittweise verwässert werden. Wir wollen uns von künftigen Generationen daran messen lassen, dass wir unsere Identität und unser Alleinstellungsmerkmal gewahrt haben.

Ergänzende Hinweise aus den Ausschüssen

Im Rahmen des Berichts des Rechtsausschusses wurde nochmals deutlich gemacht, dass aktuell vermehrt Bußgelder verhängt werden, wenn sich Vereine nicht an die Prüfpflicht elektrischer Anlagen und Geräte nach der DGUV Vorschrift 3 (VDE) halten.

  • Warum ist die Prüfung Pflicht?
    • Gesetzliche Verpflichtung für alle Betriebe – auch Vereine.
    • Sicherheit: Vermeidung von Kurzschlüssen und Brandrisiken.
    • Haftung: Bei Unfällen droht persönliche Verantwortlichkeit der Vorstände.
    • Ordnungswidrigkeit bei Unterlassung.
  • Was muss geprüft werden?
    • Ortsveränderliche Geräte (z. B. Verlängerungskabel, Wasserkocher, Bügeleisen).
    • Ortsfeste Anlagen (z. B. Beleuchtung, Steckdosen).
  • Wer darf prüfen? Nur eine qualifizierte Elektrofachkraft aus einem eingetragenen Fachbetrieb.
  • Prüfintervalle (Richtwerte):
    • Ortsfeste Anlagen: alle 4 Jahre.
    • Ortsveränderliche Betriebsmittel: 6 Monate bis 2 Jahre (in Büros häufig 2 Jahre, bei hoher Beanspruchung kürzer).
    • Nach Reparaturen oder Änderungen: sofortige erneute Prüfung.

Schulungs- und Meetingangebote des BDK

  • Webinar „Künstlersozialkasse“
    Dienstag, 07.10.2025 oder Donnerstag, 16.10.2025, jeweils 17:00–19:00 Uhr
    👉 Anmeldung
  • Webinar „GEMA – Erste Schritte im Onlineportal“
    Donnerstag, 02.10.2025, 18:30–20:00 Uhr
    👉 Anmeldung
  • Nächste BDK-Videokonferenz (ViKo)
    Mittwoch, 05.11.2025, 19:30 Uhr (Einladungslink folgt rechtzeitig)
    Inhalte: BDK-Jugend, Session 2025/2026, Sicherheit bei Umzügen, Erfahrungsaustausch.

Fazit

Das Wochenende bot viele Begegnungen und wertvolle Einblicke, machte aber auch Reformbedarf deutlich. Der LTK wird die Entwicklungen im BDK aufmerksam begleiten, klare eigene Positionen formulieren und die Stimme der Thüringer Karnevalisten deutlich einbringen.

Wichtig bleibt: Thüringen setzt Maßstäbe – mit klaren Regeln im Brauchtum, verantwortungsbewusstem Handeln bei Sicherheit und Organisation, sowie durch aktive Beteiligung an bundesweiten Austauschformaten.