Bei der diesjährigen Landesjugendvollversammlung des Landesjugendrings Thüringen e.V. konnten wir gemeinsam mit anderen Jugendverbänden einen wichtigen Schritt im Bereich des Kinder- und Jugendschutzes erreichen. Unser eingebrachter Antrag zur verpflichtenden Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses bei der Beantragung und Verlängerung der Jugendleiter-Card (Juleica) wurde einstimmig beschlossen.

Damit spricht sich der Landesjugendring Thüringen e.V. klar dafür aus, dass künftig die Vorlage und Einsichtnahme eines erweiterten Führungszeugnisses beim jeweiligen Träger, bei dem die Antragstellenden ehrenamtlich tätig sind, verbindliche Voraussetzung für die Ausstellung oder Verlängerung einer Juleica wird.

Die Mitgliedsorganisationen des Landesjugendrings sind aufgerufen, diese Regelung aktiv in ihren Strukturen umzusetzen und entsprechende Verfahren einzuführen. Der Vorstand und die Geschäftsführung des Landesjugendrings werden zudem beauftragt, sich auf Landesebene dafür einzusetzen, dass diese Vorgabe auch in die Richtlinie des Landes Thüringen aufgenommen wird.

Warum dieser Beschluss wichtig ist

Die Juleica ist der bundesweit anerkannte Ausweis für ehrenamtlich engagierte Jugendleiterinnen und Jugendleiter. Sie bestätigt nicht nur die erfolgreiche Teilnahme an einer pädagogischen Qualifizierung, sondern auch die persönliche Eignung für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen.

Bislang war die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses nicht überall verpflichtend vorgeschrieben – ein Umstand, der nun durch den Beschluss des Landesjugendrings geändert wird. Denn gerade in der Jugendarbeit ist es unerlässlich, dass ausschließlich Personen mit einwandfreiem Verhalten Verantwortung übernehmen. Nur so können Vertrauen, Glaubwürdigkeit und Sicherheit in der Jugendarbeit langfristig gewährleistet werden.

Die verpflichtende Einsicht in ein erweitertes Führungszeugnis bietet eine klare und rechtlich abgesicherte Grundlage, um Kinder und Jugendliche wirksam vor möglichen Gefährdungen zu schützen. Das Verfahren bleibt dabei für Träger und Antragstellende einfach und flexibel, da die Einsichtnahme auch durch das Jugendamt oder durch Schulungsleitungen erfolgen kann.

Ein gemeinsamer Schritt für mehr Sicherheit

Mit diesem Beschluss wird der Schutz von Kindern und Jugendlichen nachhaltig gestärkt und ein einheitlicher Qualitätsstandard in der Jugendarbeit geschaffen. Wir freuen uns, dass unser Antrag auf so breite Zustimmung gestoßen ist und danken allen Delegierten der Landesjugendvollversammlung für die konstruktive Diskussion und Unterstützung.

Ein weiterer Grund zur Freude:

Unsere Jugendverbandskoordinatorin Caro wurde als Beisitzerin in den Vorstand des Landesjugendrings Thüringen gewählt. Sie wird sich künftig auch auf Landesebene für die Weiterentwicklung der Jugendpolitik engagieren – mit viel Fachkompetenz, Herzblut und Engagement für junge Menschen in Thüringen. 💛