Jetzt ist es offiziell: Die LTKjugend ist anerkannter Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII.
Mit Bescheid vom 14. August 2026 hat das Thüringer Landesjugendamt die Jugendorganisation des Landesverbandes Thüringer Karnevalvereine e. V. landesweit als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt. Grundlage dafür war ein Beschluss des Landesjugendhilfeausschusses vom 29. Juni 2026. Was zunächst ziemlich amtlich klingt, ist für uns ein echter Meilenstein. Denn hinter diesen wenigen Worten steckt eine wichtige Botschaft: Jugendarbeit im Karneval ist Jugendhilfe. Sie ist nicht nur Nachwuchsarbeit für unsere Vereine und sie besteht auch nicht nur aus Tanztraining, Büttenreden, Kostümen, Ferienlagern oder gemeinsamen Veranstaltungen. Sie schafft Räume, in denen junge Menschen Gemeinschaft erleben, Verantwortung übernehmen, sich ausprobieren, mitbestimmen, kreativ sein und über sich hinauswachsen können. Und genau das wurde uns nun auch offiziell bestätigt.

Mehr als 30 Jahre Jugendarbeit – und ein langer Weg
Die Anerkennung kommt nicht aus dem Nichts. Jugendarbeit hat im Landesverband Thüringer Karnevalvereine eine lange Geschichte. Bereits seit 1990 gab es innerhalb des Verbandes einen Jugendausschuss. Schon um die Jahrtausendwende wurde darüber nachgedacht, die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe zu beantragen. Damals fehlten allerdings noch wichtige Voraussetzungen: belastbare Daten über die Zahl der jungen Aktiven, eine stärkere Vernetzung mit den Jugendämtern und vor allem eine eigenständige, demokratisch legitimierte Jugendstruktur. Deshalb wurde dieser Weg zunächst nicht weiterverfolgt.
Am 10. März 2019 folgte dann ein entscheidender Schritt: Aus der bisherigen Jugendarbeit entstand mit der LTKjugend eine eigenständige Jugendorganisation innerhalb des Landesverbandes – mit eigener Jugendordnung, Landesjugendvollversammlung, gewählter Landesjugendleitung und einer festen Vertretung im Präsidium des LTK. Seitdem hat sich viel getan.
Aus einzelnen Angeboten entstand eine kontinuierliche, landesweit aufgestellte Jugendverbandsarbeit. Seminare und Bildungsangebote wurden ausgebaut, Ferien- und Begegnungsformate entwickelt, die Beteiligung junger Menschen gestärkt und der Kinderschutz zu einem zentralen Arbeitsfeld gemacht. Der Beitritt zum Landesjugendring Thüringen am 23. November 2024 war ein weiterer wichtiger Schritt in die jugendpolitischen Strukturen des Freistaates. Mit einer hauptamtlichen Jugendkoordination kam 2025 schließlich eine weitere Säule hinzu: Ehrenamtliches Engagement und junge Ideen werden seitdem durch professionelle und verlässliche Strukturen unterstützt.
Warum wurden wir anerkannt?
Eine Anerkennung nach § 75 SGB VIII bekommt man nicht einfach deshalb, weil man viele Kinder und Jugendliche im Verband hat. Das Gesetz stellt klare Anforderungen. Ein Träger muss auf dem Gebiet der Jugendhilfe tätig sein, gemeinnützige Ziele verfolgen, fachlich und personell in der Lage sein, einen wesentlichen Beitrag zu den Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten, und die Gewähr für eine Arbeit bieten, die den Zielen des Grundgesetzes entspricht.
Genau diese Voraussetzungen wurden im Anerkennungsverfahren geprüft. Und das Ergebnis kann sich sehen lassen. Das Landesjugendamt stellt in seiner Begründung unter anderem heraus, dass die LTKjugend inzwischen rund 13.000 junge Karnevalistinnen und Karnevalisten erreicht und durch ihre organisatorische Struktur, ihre auf Dauer angelegte Tätigkeit und ihren landesweiten Wirkungskreis kontinuierlich Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe wahrnimmt. Genannt werden dabei ausdrücklich unsere Jugendleiter-Ausbildungen und JuLeiCa-Angebote, Fortbildungen, Ferienfreizeiten, Workshops sowie weitere Bildungs- und Begegnungsangebote. Auch unsere Arbeit für kulturelles Brauchtum, demokratische Partizipation, Selbstorganisation und ehrenamtliches Engagement junger Menschen wird hervorgehoben. Ein besonderer Stellenwert kommt außerdem dem Kinderschutz zu. Schutzstrukturen, Präventionsmaßnahmen, Risikoanalysen und die Qualifizierung ehrenamtlich Tätiger tragen dazu bei, Gefährdungslagen zu erkennen und zu vermeiden und sichere Rahmenbedingungen für Kinder und Jugendliche zu schaffen. Dass dies keine reine Selbsteinschätzung des LTK ist, war Teil des Verfahrens: Das Landesjugendamt hat die eingereichten Unterlagen, Rückmeldungen örtlicher Träger der Jugendhilfe sowie Stellungnahmen im Anhörungsverfahren geprüft. Auch die Bund Deutscher Karneval-Jugend unterstützte die Anerkennung ausdrücklich und bescheinigte der LTKjugend eine kontinuierliche und landesweit wirksame Jugendarbeit.
Am Ende steht deshalb eine ziemlich klare Feststellung des Landesjugendamtes: Die LTKjugend erfüllt die Voraussetzungen für die landesweite Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe. Darauf sind wir stolz.
Aber was bringt uns die Anerkennung eigentlich?
Ein neues Siegel auf der Homepage wäre ein bisschen wenig für den Aufwand, den wir betrieben haben. Die Anerkennung verändert vor allem die Position der LTKjugend innerhalb der Kinder- und Jugendhilfe. Das SGB VIII sieht ausdrücklich eine partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen öffentlicher und freier Jugendhilfe vor. Die Eigenständigkeit freier Träger soll dabei gewahrt werden. Wir sind damit künftig noch klarer als das sichtbar, was wir längst sein wollen: Partner der Jugendhilfe in Thüringen. Das eröffnet mehrere Perspektiven.
Mehr Beteiligung. Anerkannte Träger müssen bei der Jugendhilfeplanung frühzeitig beteiligt werden. Für überörtlich tätige Träger sieht § 80 SGB VIII ausdrücklich eine Beteiligung im Rahmen der überörtlichen Jugendhilfeplanung vor. Außerdem sind anerkannte freie Träger in den gesetzlichen Strukturen der Jugendhilfeausschüsse und des Landesjugendhilfeausschusses ausdrücklich vorgesehen. Das bedeutet für uns: Wir können die Erfahrungen aus der Jugendarbeit unserer Karnevalsvereine noch stärker dort einbringen, wo über die Zukunft von Kinder- und Jugendarbeit gesprochen wird.
Bessere Voraussetzungen für Förderung. Die Anerkennung ist kein Geldautomat – und der Bescheid weist ausdrücklich darauf hin, dass dadurch allein kein Anspruch auf Förderung entsteht. Trotzdem ist sie förderrechtlich relevant. Das SGB VIII bestimmt beispielsweise, dass eine auf Dauer angelegte Förderung in der Regel die Anerkennung nach § 75 voraussetzt. Auch Fortbildungen haupt-, neben- und ehrenamtlicher Mitarbeitender werden im Zusammenhang mit der Förderung anerkannter Träger ausdrücklich genannt. Auch die aktuelle Thüringer Förderrichtlinie zum Landesjugendförderplan 2026–2028 zeigt, welche Bedeutung überregionale Jugendarbeit, Jugendbildung, Jugendleiter-Ausbildungen und Jugendverbandsarbeit im Freistaat haben. Für uns entstehen dadurch neue Möglichkeiten, bestehende Angebote langfristiger abzusichern und neue Projekte professionell zu entwickeln. Welche konkrete Förderung möglich ist, hängt aber weiterhin vom jeweiligen Förderprogramm, dessen Voraussetzungen und den verfügbaren Haushaltsmitteln ab.
Mehr Vernetzung und Mitgestaltung. Das SGB VIII sieht Arbeitsgemeinschaften vor, in denen öffentliche Jugendhilfe, anerkannte freie Träger und Träger geförderter Maßnahmen ihre Angebote miteinander abstimmen sollen. Für einen Landesverband mit Vereinen zwischen Nordhausen und Sonneberg, Eisenach und Altenburg ist das besonders interessant. Denn unsere Stärke ist gerade unsere Fläche: Wir erleben unmittelbar, was Kinder, Jugendliche, Jugendleiterinnen und Jugendleiter in ganz unterschiedlichen Regionen Thüringens beschäftigt.
Und was haben unsere Vereine davon?
Das ist für uns die eigentlich entscheidende Frage. Denn die Anerkennung soll nicht irgendwo in der Geschäftsstelle eingerahmt an der Wand hängen. Sie muss am Ende bei unseren Vereinen und vor allem bei den Kindern und Jugendlichen ankommen. Wichtig ist zunächst eine Unterscheidung: Durch die Anerkennung der LTKjugend werden unsere Mitgliedsvereine nicht automatisch selbst zu anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe. Eine solche Anerkennung ist trägerbezogen. Trotzdem profitieren unsere Vereine mittelbar erheblich davon. Wir können ihre Interessen und Erfahrungen noch besser in die Strukturen der Jugendhilfe transportieren. Wir können Kooperationen mit Jugendämtern und anderen Trägern ausbauen. Wir können Qualifizierungsangebote weiterentwickeln. Und wir können Wissen aus Jugendhilfe, Förderung, Beteiligung und Kinderschutz stärker bündeln und anschließend in die Vereine tragen. Genau darin sehen wir eine der wichtigsten Aufgaben der kommenden Jahre. Wenn beispielsweise ein Verein sein Kinderschutzkonzept entwickeln möchte, Jugendleiterinnen und Jugendleiter qualifizieren will, eine Ferienmaßnahme plant, Beteiligungsmöglichkeiten für Jugendliche schaffen möchte oder schlicht nicht weiß, welche Anforderungen heute an gute Jugendarbeit gestellt werden, soll die LTKjugend ein kompetenter Ansprechpartner sein. Die Anerkennung gibt dieser Arbeit zusätzliches Gewicht.
Karneval ist eben auch Jugendarbeit
Vielleicht müssen wir uns selbst daran manchmal erinnern. Wer eine Kinder- oder Jugendtanzgruppe trainiert, vermittelt nicht nur Schritte. Wer Jugendliche gemeinsam eine Veranstaltung organisieren lässt, macht nicht nur Karneval. Wer einem Elfjährigen zum ersten Mal ein Mikrofon in die Hand drückt und ihn auf eine Bühne stellt, fördert nicht nur den närrischen Nachwuchs. Dort entstehen Selbstvertrauen, Teamfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Kreativität und Selbstwirksamkeit. Junge Menschen lernen, mit Erfolg und Niederlagen umzugehen, Verantwortung für andere zu übernehmen, Regeln auszuhandeln, Entscheidungen zu treffen und Teil einer Gemeinschaft zu sein. Jugendverbandsarbeit ist deshalb im SGB VIII ausdrücklich verankert. Junge Menschen sollen Jugendverbandsarbeit selbst organisieren, mitgestalten und mitverantworten; ihre gemeinsamen Anliegen und Interessen sollen zum Ausdruck gebracht und vertreten werden. Und genau hier liegt eine enorme Stärke unserer Vereine. Das Training am Dienstagabend, das Jugendballett, die Nachwuchsbütt, der Wagenbau, das Ferienlager, die Jugendversammlung oder die gemeinsame Vorbereitung einer Veranstaltung sehen von außen vielleicht nach „Karneval“ aus.
Darin steckt aber jede Menge Jugendhilfe.
Die Anerkennung ist deshalb kein Zielstrich. Eigentlich ist sie eher ein Startsignal. Wir wollen die kommenden Jahre nutzen, um die Jugendarbeit im Thüringer Karneval weiterzuentwickeln: mit einer starken Landesjugendleitung und unserer hauptamtlichen Jugendkoordination, mit eigenen Qualifizierungsangeboten, mit einer konsequenten Weiterentwicklung des Kinderschutzes, mit Ferien- und Begegnungsangeboten und mit einer stärkeren jugendpolitischen Interessenvertretung. Vor allem wollen wir dabei gemeinsam mit unseren Vereinen arbeiten. Denn 13.000 Kinder und Jugendliche sind keine Randgruppe unseres Verbandes. Sie sind ein wesentlicher Teil davon – und diejenigen, die entscheiden werden, wie unser Brauchtum morgen aussieht.
Der Anerkennungsbescheid bestätigt deshalb etwas, wovon wir schon lange überzeugt sind: Karneval kann jungen Menschen Heimat geben. Er kann Beteiligung ermöglichen, Talente entdecken, Freundschaften schaffen und Verantwortung vermitteln. Und gute Jugendarbeit im Karneval ist ein wertvoller Bestandteil der Kinder- und Jugendhilfe in Thüringen. Seit August 2026 dürfen wir das nun auch ganz offiziell sagen: Wir sind anerkannter Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII. Und darauf gibt es ausnahmsweise nicht nur drei donnernde „Helau“. Darauf sind wir richtig stolz.