Der Freistaat Thüringen und die GEMA beabsichtigen in diesem Jahr eine Pauschalregelung für gemeinnützige, ehrenamtliche Vereine zu treffen.

Ziel ist es, dass der Freistaat Thüringen für bis zu drei oder möglicherweise vier eintrittsfreie Vereinsfeste, bei denen Musik abgespielt werden soll, unter gewissen Bedingungen die GEMA-Lizenzvergütungen übernimmt. Musik muss immer dann über die GEMA lizenziert werden, wenn sie öffentlich genutzt wird.

Um den Kostenrahmen für das Land richtig einschätzen zu können, werden alle ehrenamtlichen Vereine, Organisationen und Einrichtungen gebeten, die eine Kostenübernahme in Anspruch nehmen wollen und die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, an einer Umfrage teilzunehmen. Dies ist bis zum 31. Mai 2024 möglich.

Die einmalige Anmeldung durch die Vereine über die Webseite der GEMA ist einfach und in wenigen Minuten erledigt. Mit der Ermittlung des Bedarfs kann das Kontingent besser bestimmt werden.

Hier geht es zur Umfrage auf der Webseite der GEMA

Anmelden können sich Vereine, die

  • ihren Sitz im Freistaat Thüringen haben,
  • gemeinnützige Zwecke im Sinne des § 52 Abs. 1 AO verfolgen und über entsprechende Freistellungsbescheide verfügen,
  • vorwiegend ehrenamtlich tätig sind und
  • Veranstaltungen auf Flächen mit weniger als 500 qm durchführen.

Außerdem möchten wir nochmals auf unsere Umfrage zum Anhörungsverfahren zum Thüringer Ehrenamtsgesetz erinnern. Alle relevanten Anlagen sowie den Link zum Online-Feedbackbogenauf findet ihr auf unserer Homepage unter https://www.ltkev.de/2024/03/22/anhothurehrag/ . Wir bitten euch, den Feedbackbogen bis spätestens 30.04.2024 auszufüllen, damit wir eine umfassende und aussagekräftige Stellungnahme vorbereiten können, die wir dann am 10.05.2024 an den Thüringer Landtag zurücksenden und auf unserer Homepage veröffentlichen werden.