Am 11. August 2025 ist es soweit: Vereine, Initiativen und ehrenamtlich engagierte Bürger:innen in ganz Thüringen können erstmals Fördermittel zwischen 5.000 und 50.000 Euro (Kooperationsprojekte sogar bis 100.000 Euro) beantragen – unbürokratisch und digital.
➡️ Antrag & Infos: www.ehrenamt-foerdern.de
➡️ Frist für 2025: 15. September 2025

Dass diese Förderung nun breit zugänglich ist, kommt nicht von ungefähr: Der Landesverband Thüringer Karnevalvereine e. V. hat in unzähligen Gesprächen, Arbeitsgruppen, Anhörungen und Verhandlungsrunden – ob in der Staatskanzlei, im Landtag oder in Ehrenamtsgremien – immer wieder darauf hingewiesen, wie wichtig eine einfache, praxisnahe und unbürokratische Förderung für die Basisarbeit in den Vereinen ist.

Wir haben in den vergangenen Monaten:

  • in Gesprächen mit Ministerpräsident Mario Voigt, Ehrenamtsminister Stefan Gruhner, dem Ehrenamtsbeauftragten Guntram Wothly und der Staatskanzlei konkrete Vorschläge zur Förderstruktur eingebracht,
  • dafür geworben, Brauchtum, Kultur und Nachwuchsarbeit als förderfähige Bereiche klar zu verankern,
  • Beispiele aus der Karnevalspraxis geliefert, die nun direkt in der Richtlinie berücksichtigt sind,
  • uns für Kombinationsmöglichkeiten (z. B. Ehrenamt + Digitalisierung + Nachwuchsgewinnung) starkgemacht,
  • und darauf hingewirkt, dass auch Dachverbände ab 2026 Programmvereinbarungen schließen können, um Mikroförderungen direkt an ihre Mitgliedsvereine weiterzugeben.

Ehrenamtsminister Stefan Gruhner schreibt in seinem aktuellen Informationsschreiben:

„Das Ehrenamt ist ein tragender Pfeiler unseres gesellschaftlichen Zusammenhalts. Mit dem neuen Gesetz und 15 Mio. Euro im Jahr 2025 stärken wir die Rahmenbedingungen nachhaltig. Ich lade Sie herzlich ein, diese neuen Fördermöglichkeiten zu nutzen.“

Was heißt das konkret für Karnevalsvereine?

Gefördert werden können u. a.:

  • Veranstaltungen: z. B. Jubiläen, Ordensfeste, Auszeichnungen verdienter Mitglieder
  • Nachwuchsgewinnung: z. B. Kinder- und Jugendprojekte, Schul-AGs, offene Trainingstage
  • Qualifizierung: JuLeiCa-Ausbildungen, Trainer- und Übungsleiterlizenzen, Vorstandsfortbildungen
  • Digitalisierung: Vereinssoftware, Mitgliederverwaltung, Ticketing-Systeme, Livestream-Technik
  • Ausstattung & Investitionen: Kostüme, Tanzböden, Technik, Bühnenbau, Sicherheitsmaterial
  • Öffentlichkeitsarbeit: Imagekampagnen, Flyer, Social Media-Equipment
  • Fachberatung & Sicherheit: z. B. Erstellung von Sicherheits- und Hygienekonzepten

💡 Besonders wichtig: Alle Förderinhalte können kombiniert werden, Eigenanteile können auch durch Eigenleistungen erbracht werden.

Wir empfehlen allen Mitgliedsvereinen:

  1. Jetzt Projektideen sammeln und Kosten kalkulieren.
  2. Antrag online einreichen – ab 11.08. möglich.
  3. Frist 15.09.2025 im Blick behalten.

Der LTK wird in den kommenden Wochen zusätzlich eine Beratung für Mitgliedsvereine im monatlichen Thüringer NarrenTreff (am 19.08.2025 um 19:30 unter https://s.ltkev.de/TNT) anbieten, um Fragen zur Antragstellung zu beantworten und Beispiele aus der Karnevalspraxis durchzusprechen.

Gemeinsam haben wir den Grundstein gelegt – jetzt liegt es an uns allen, diese Chance zu nutzen! 🎭🎺

Downloads:

Schreiben des Thüringer Ehrenamtsministers Stefan Gruhner zum Start der neuen Ehrenamtsförderrichtlinie:

Flyer „In 5 Schritten zur Förderung“:

Kontakt & Hilfe:

Infos unter www.thueringen.de/ehrenamt
Fragen zur Antragstellung an das Thüringer Landesverwaltungsamt
Mail: servicecenter-agr4@tlvwa.thueringen.de
Telefon: 0361 57 333 2000