Am 16. September 2025 fand der Thüringer NarrenTreff erneut digital statt – dieses Mal mit einem Schwerpunkt auf Versicherungsfragen. Vereinsvertreterinnen und Vereinsvertreter nutzten die Gelegenheit, sich aus erster Hand bei der ARAG über aktuelle Entwicklungen, Schadenfälle und den neuen BDK-Plus-Baustein zu informieren.
Versicherungsschutz für Karnevalsvereine – Ein Überblick
Björn Bauer von der ARAG stellte in seiner Präsentation umfassend dar, wie der Versicherungsschutz für Karnevalsvereine aufgebaut ist. Bereits heute sind rund 152 von 330 LTK-Mitgliedsvereinen über den Rahmenvertrag mit der ARAG versichert. Bundesweit betreut die ARAG knapp 3.000 Vereine mit fast einer halben Million Karnevalisten.
Wichtige Bestandteile des Rahmenvertrages:
- Haftpflichtversicherung (Personen-, Sach- und Vermögensschäden inkl. Mietsachschäden)
- Unfallversicherung (Invaliditätsleistungen ab 1 %, Bandagenzuschuss, Leistungen auch bei Schnuppertagen für Kinder)
- Vertrauensschadenversicherung (Schutz bei Unterschlagungen durch Funktionsträger)
- Rechtsschutzversicherung (u. a. Schadenersatz-, Steuer- und Vertragsrechtsschutz, Streitfälle mit der GEMA eingeschlossen)
Kuriose Schadenfälle – und was man daraus lernen kann
Besonders anschaulich waren die geschilderten Fälle aus der Praxis:
- Sturz über ein fehlendes Pflasterstein-Loch bei einer Open-Air-Veranstaltung (69.000 € Schaden)
- Induktionsherd durch Drahtbürste zerstört (4.200 € Schaden)
- Urheberrechtsverletzungen durch ungeprüfte Bildernutzung (mehrfach hohe Forderungen, teils im fünfstelligen Bereich)
- Unterschlagung von Vereinsgeldern durch Schatzmeisterin (82.000 €)
- Streit um die Haftung bei Festwagenanhängern – Empfehlung: Brauchtumsgutachten und separate Versicherung für 59,50 € pro Jahr
Terrorabwehr & Umzüge – neue Herausforderungen
Zunehmend fordern Sicherheitsbehörden bei Umzügen Fahrzeuge als Sperre. Die ARAG stellte klar: Auch wenn Terrorabwehr staatliche Aufgabe sei, genießen Vereine Versicherungsschutz, wenn sie im Auftrag der Behörden Absperrungen organisieren. Wichtig sei aber ein klares Sicherheitskonzept, das z. B. nüchterne Fahrer zwingend vorschreibt.
BDK-Plus-Baustein – neue Optionen ab 2026
Neu vorgestellt wurde der geplante BDK-Plus-Baustein, den jeder Verein freiwillig zuwählen kann:
- Erhöhung der Versicherungssummen auf 10 oder 15 Mio. €
- Anpassung der Unfallversicherung (Invaliditätssumme bis 220.000 €)
- Einschluss eines Spezial-Strafrechtsschutzes, der auch bei Vorwürfen von Vorsatz oder Verbrechen (z. B. Körperverletzung mit Todesfolge) greift
- Option auf eine D&O-Versicherung für Vorstände (Absicherung bei Haftung mit Privatvermögen)
Christoph Matthes, Präsident des LTK, betonte:
„Das Besondere ist: Die Vereine haben die Wahl. Niemand wird gezwungen, sondern jeder kann entscheiden, ob er die Erweiterungen benötigt. So bleibt der Beitrag für kleine Vereine günstig, während größere Vereine ihren Schutz bedarfsgerecht ausbauen können.“
Dank an die ARAG
Zum Abschluss wurde hervorgehoben, dass die Zusammenarbeit mit der ARAG seit Jahren unkompliziert und zuverlässig funktioniert. Auch das NarrenEcho wird in diesem Jahr wieder durch Unterstützung der ARAG ermöglicht.
FAQ – häufige Fragen aus dem NarrenTreff
Müssen alle Teilnehmer:innen eines Umzuges über den Veranstalter versichert werden?
Nein. Jeder Verein ist selbst für seine Mitglieder verantwortlich. Der Veranstalter kann zusätzliche Deckungen abschließen, es besteht aber keine Pflicht.
Brauchen Festwagen eine eigene Versicherung?
Ja, empfohlen wird eine Haftpflichtversicherung mit Brauchtumsgutachten (59,50 €/Jahr bis 10 t Gesamtgewicht).
Was passiert, wenn ein Helfer kein Vereinsmitglied ist?
Über den Rahmenvertrag sind auch ehrenamtliche Helfer versichert. Für externe Gruppen bei Jubiläen o. ä. können Zusatzdeckungen vereinbart werden.
Wie ist es bei Terrorabwehrmaßnahmen?
Auch diese Aufgaben sind über den Vertrag mitversichert. Die ARAG übernimmt ggf. die Schadenabwehr gegenüber der Bundesrepublik.
Sind Schäden durch Alkohol im Versicherungsschutz enthalten?
In der Unfallversicherung ist Alkoholkonsum ein kritischer Punkt. Der LTK-Vertrag sieht jedoch keine Ausschlüsse bei geringen Mengen vor – eine Besonderheit gegenüber vielen anderen Anbietern.
Wo erhalte ich alle Unterlagen und Formulare?
Alle Informationen, Anträge und Kontaktmöglichkeiten sind online unter ltkev.de/arag abrufbar.
👉 Fazit:
Der Thüringer NarrenTreff 2025 hat gezeigt, dass Versicherungsschutz kein trockenes Thema sein muss – sondern existenziell für die Arbeit unserer Vereine ist. Mit dem neuen BDK-Plus-Baustein bietet die ARAG künftig flexible Optionen, die Sicherheit und Handlungsfähigkeit der Karnevalsvereine weiter zu stärken.