In einer bedeutenden Entwicklung für das Ehrenamt in Thüringen stand Christoph Matthes, der Präsident des Landesverbandes Thüringer Karnevalvereine, im Mittelpunkt der Pressekonferenz im Landtag, bei der der ambitionierte Gesetzentwurf zur Förderung des Ehrenamts vorgestellt wurde.
Der Gesetzentwurf, ein Pionierprojekt in Deutschland, sieht vor, das bürgerschaftliche Engagement und Ehrenamt mit einem Budget von über 21 Millionen Euro zu stärken. Dies umfasst Maßnahmen wie die Förderung von Trainerlizenzen und die Unterstützung der Nachwuchsförderung. Matthes betonte in seinem Kommentar die Einzigartigkeit des Gesetzentwurfs:
„Einen solchen Gesetzentwurf gibt es in ganz Deutschland noch nicht. Da müssen wir aufpassen, als Vorreiter nicht vom Pferd zu fallen.“
Diese Aussage spiegelt die Notwendigkeit wider, das Gesetz sorgfältig zu gestalten und sicherzustellen, dass es alle Bereiche des Ehrenamts gleichmäßig fördert.
Ein kritischer Punkt, den Matthes ansprach, betrifft die Tendenz zu einem „Zweiklassen-Ehrenamt“. Während er anerkennt, dass Brand- und Katastrophenschutz aufgrund ihrer unmittelbaren Bedeutung für die öffentliche Sicherheit zu Recht Vorrang haben, betonte er die Wichtigkeit, dass die Schere zwischen diesen und anderen Ehrenamtsbereichen nicht weiter auseinanderklafft. Diese ausgewogene Sichtweise unterstreicht die Notwendigkeit, alle Formen des ehrenamtlichen Engagements angemessen zu unterstützen.
Zur Übernahme der GEMA-Gebühren äußerte Matthes, dass das Abschreiben der Regelungen im Freistaat Bayern nur einen marginalen finanziellen Vorteil für die Vereine darstellen würde und bezeichnet dies als „zu kurz geworfen“. Er schlug vor, dass die Übernahme der GEMA-Gebühren für ein bis zwei Veranstaltungen pro Jahr und Verein mit einstelligen Eintrittspreisen und maximal 200-300 Besuchern erweitert wird, was eine größere finanzielle Entlastung und Förderung der kulturellen Vielfalt bedeuten würde. Außerdem sieht Matthes in der Entlastung der Vereine die Möglichkeit, dass diese ohne Gewinnerzielungsabsichten die Eintrittspreise reduzieren können, somit mehr Menschen am gesellschaftlichen und kulturellen Leben teilhaben könnten und davon wiederum die Gastronomie, in einer Win-Win-Win-Situation, profitieren würde.
Ein weiterer Schwerpunkt seiner Stellungnahme lag auf der Ehrenamtsfreistellung. Diese Initiative zielt darauf ab, dass Ehrenamtliche für Vorstandstätigkeiten freigestellt werden sollten, ohne dass dies zu Lasten der Unternehmen geht. Eine Kompensation durch den Freistaat, analog zur Regelung im Brand- und Katastrophenschutz, wurde als Lösung vorgeschlagen.
Christoph Matthes‘ Stellungnahme verdeutlicht, dass der Landesverband Thüringer Karnevalvereine sich intensiv für die Belange des Ehrenamts einsetzt. Mit seinem kritischen Blick und pragmatischen Lösungsansätzen trägt er maßgeblich dazu bei, die Landschaft des Ehrenamts in Thüringen zu formen und zu verbessern. Dieser Ansatz spiegelt das Engagement unseres Verbandes wider, das Ehrenamt in all seinen Facetten zu unterstützen und zu stärken.